Meine Domain befindet sich im Transit-Verfahren. Was kann ich tun?
Was ist das Transit-Verfahren?
Wenn sich eine Domain im "Transit-Verfahren" befindet, bedeutet dies, dass die Domain nicht länger durch den bisherigen Provider gehostet wird. Die Domain kann dann zu einem neuen Provider übernommen oder gelöscht werden. Reagiert der Domaininhaber nicht innerhalb einer vorgegeben Frist (in der Regel ein Monat), wird die Domain kostenpflichtig in der Veranstaltungsservice der DENIC übernommen.
Wenn eine Domain unerwartet ins Transit-Verfahren wechselt, kann das mehrere Gründe haben. Beispielsweise hat der Domaininhaber seine letzten Rechnungen nicht bezahlt, was den Provider dazu veranlassen kann, die Domain aufzugeben. Es kann auch sein, dass der bisherige Provider insolvent ist und alle bei ihm gehosteten Domain aufgeben muss. Die genauen Gründe müssen Sie beim Provider erfragen.
Wenn Ihre Domain ins Transit-Verfahren wechselt, werden Sie als Domaininhaber automatisch per Post durch die DENIC benachrichtigt. Ein typischer Brief der DENIC sieht folgendermaßen aus:
Wie behalte ich meine Domain?
Wenn Ihre Domain im Transit-Verfahren ist, gehört Sie nach wie vor Ihnen. Die Domain ist in diesem Moment allerdings bereits in die Verwaltung der DENIC gewechselt. Ihr bisheriger Provider hat keinen Einfluss mehr auf Ihre Domain. Um Ihre Domain zu behalten, müssen Sie aktiv werden:
Innerhalb der in der Benachrichtigung durch die DENIC genannten Frist können Sie Ihre Domain kostenlos in die Verwaltung eines neuen (oder sofern es möglich ist, auch Ihres alten) Providers übergeben. Dazu benötigen Sie den sogenannten "Auth-Code". Mit dem Auth-Code können Sie gegenüber dem Provider belegen, dass Sie der Domaininhaber sind und berechtigt sind, die Domain zu diesem Provider umzuziehen.
Den Auth-Code für Ihre Domain erfahren Sie von der DENIC. Sie sollten in Ihrem Benachritigungsschreiben von der DENIC ein Transit-Passwort erhalten haben (siehe Brief), mit welchem Sie sich auf der Webseite der DENIC einloggen können. Dort finden Sie den Auth-Code.
Was passiert, wenn die Frist abläuft?
Selbst nachdem die Frist aus dem Benachrichtigungsschreiben abgelaufen ist, sind Sie noch der Domaininhaber. Allerdings wechselt die Domain nun in den kostenpflichtigen Domainverwaltungs-Service der DENIC und die Verwaltung der Domain wird Ihnen von der DENIC in Rechnung gestellt. Die DENIC übernimmt dabei lediglich die Verwaltung des Domain-Namens und stellt keine zusätzlichen Dienste wie E-Mail-Adressen oder Webspace zur Verfügung.
Wir hoffen Ihnen konnte dieser Artikel weiterhelfen!
Sollte dies nicht der Fall sein,wenden Sie sich gerne an den Support per Mail, Live-Chat oder Telefon.
Mehr Infos und Kontaktdaten unter: www.webgo.de/support
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