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FAQ

Registrierungsvoraussetzungen für .eu Domains für Privatpersonen und Unternehmen

23. Mai 2024

Die Registrierung einer . eu-Domain ist an spezifische Anforderungen geknüpft, die von der Verwaltungsstelle EURid festgelegt wurden. Diese Voraussetzungen gewährleisten, dass nur berechtigte Personen oder Organisationen eine . eu-Domain registrieren können. In diesem Beitrag erfahren Sie, wer eine . eu-Domain registrieren darf, welche Dokumente benötigt werden und worauf bei der Anmeldung geachtet werden muss. Unabhängig davon, ob Sie als Privatperson, Unternehmen oder Organisation tätig werden, ist es wichtig, die aktuellen Regeln und Vorgaben zu kennen. Voraussetzungen für die Registrierung von . eu-DomainsFür PrivatpersonenWohnsitz: Die registrierende Person muss in einem EU-Mitgliedstaat oder in Island, Liechtenstein oder Norwegen ansässig sein. Staatsbürgerschaft: Alternativ genügt die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates oder in Island, Liechtenstein oder Norwegen, unabhängig vom Wohnsitz. Für Unternehmen und OrganisationenStandort: Unternehmen oder Organisationen müssen in einem EU-Mitgliedstaat, Island, Liechtenstein oder Norwegen niedergelassen sein. Zusätzliche AnforderungenVollständige Kontaktdaten: Name, Adresse, Land, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Registrierenden müssen angegeben werden. Registrar: Die Registrierung ist ausschließlich über einen akkreditierten Registrar möglich, wie z. B. bei webgo: Zum DomaincheckAktualität der Daten: Änderungen der Kontaktdaten müssen unverzüglich beim Registrar bzw. Domain- oder Hosting-Anbieter gemeldet werden. Direkte Änderungen bei EURid sind nicht möglich. Wichtige HinweiseEin gültiger Domainname muss frei verfügbar und nicht gesperrt oder reserviert sein. Die Verwaltung von . eu-Domains erfolgt über EURid, welche zusätzliche Sicherheitsprüfungen der Registrierungsdaten durchführen kann. Mehr Informationen finden Sie auf der offiziellen Webseite der EURid. Wir hoffen, Ihnen konnte dieser Artikel weiterhelfen! 😊Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich gerne an den Support per Mail, Live-Chat oder Telefon. Mehr Infos und Kontaktdaten unter: www. webgo. de/support➡️ Für Verbesserungen oder Vorschläge von FAQ Themen schicken Sie uns eine Mail an faq@webgo. de
FAQ

Wie ändere ich die WordPress Installation auf eine andere URL/Domain?

27. Mai 2024

Sollten Sie eine WordPress Webseite auf der Testdomain oder einer anderen aufgebaut haben, können Sie die Webseite recht einfach auf einer anderen Domain auf dem selben webgo Vertrag umändern. Um die URL der WordPress Seite zu ändern gehen Sie wie folgt vor: Schritt 1Melden Sie sich zuerst im webgo Kundenportal an und klicken Sie unten links auf Ihren betroffenen Vertrag und anschließend "Domainverwaltung". Dort sehen Sie das Verzeichnis, welches der aktuellen WordPress Webseite zugewiesen ist. Ändern Sie die Verzeichnisangabe der Domain, auf welchem Sie die WordPress Webseite veröffentlichen möchten, auf dasselbe Verzeichnis, wie der aktuellen verwendeten Domain. Klicken Sie dafür rechts auf den Bleistift neben der Domain bei der "Domainverwaltung" und tragen das Verzeichnis der WordPress Webseite für die neue Domain einmal mit und einmal ohne www. ein.  Schritt 2Nun ändern Sie in den WordPress Einstellungen die Domain. Am einfachsten geht es indem Sie sich beim WordPress Admin anmelden. Gehen Sie dazu auf "Einstellungen" und "Allgemein". Dort ändern Sie die WordPress- und Webseite-Adresse auf den neuen Domainnamen. Sollte dies wider erwarten nicht funktionieren oder sollten Sie sich nicht in den WordPress Admin Bereich einloggen können, finden Sie hier weitere Methoden dazu: https: //www. webgo. de/hilfe/content/83/106/de/wie-aendere-die-adresse-meines-wordpress_blogs. htm.
Sollten dann Probleme bestehen, wie z. B. das Verlinkungen wie Bilder nicht korrekt angezeigt werden, gehen Sie nochmal in dem WordPress Admin auf "Einstellungen" und "Permalinks". Wählen Sie eine andere Permalinkstruktur aus, und dann wieder auf die gewollte, und gehen auf "Änderungen speichern". Das sorgt dafür, dass die neue URL neu eingelesen wird. webgo Tipps für Experten: Ändern Sie nun die Verzeichnisangabe der anfänglichen Domain auf etwas anderes, sodass diese keine Verbindung mehr zur WordPress Installation hat. Eventuell könnten Sie eine Weiterleitung auf die neue Domain einrichten, sollte die anfängliche Version bereits öffentlich bekannt sein. Bei einer Domainversion sollten Sie eine Weiterleitung auf die andere vornehmen z. B. neuerdomainname. de zu http: //www. neuerdomainname. de/.  Das Ziel der Weiterleitung muss dann genauso bei den WordPress Einstellungen angegeben sein. Beides sorgt dafür, dass Sie keinen Duplicate Content Error bei Google erhalten, was SEO technisch sehr vorteilhaft sein kann. Tragen Sie bei der Domainverwaltung im webgo Webspace-Admin, sowie bei den WordPress Einstellungen jeweils https anstelle von http ein. Selbstverständlich nur dann, wenn Sie über ein gültiges SSL Zertifikat verfügen, um eine sichere Verbindung herzustellen.  Wir hoffen Ihnen konnte dieser Artikel weiterhelfen! Sollte dies nicht der Fall sein,wenden Sie sich gerne an den Support per Mail, Live-Chat oder Telefon. Mehr Infos und Kontaktdaten unter: www. webgo. de/supportFür Verbesserungen oder Vorschläge von FAQ Themen schicken Sie uns eine Mail an faq@webgo. de
FAQ

Meine .de-Domain befindet sich im Transit-Verfahren. Was bedeutet das und was kann ich tun?

24. Mai 2024

Wenn sich eine . de-Domain im Transit-Verfahren befindet, ist schnelles Handeln erforderlich, um sie nicht zu verlieren oder unnötige Kosten zu verursachen. Hier wird erklärt, was das Transit-Verfahren bedeutet, welche Schritte erforderlich sind und welche Konsequenzen ein Versäumnis haben kann. Was ist das Transit-Verfahren? Das Transit-Verfahren tritt ein, wenn eine . de-Domain nicht mehr von ihrem bisherigen Provider verwaltet wird. In diesem Fall übernimmt die DENIC eG, die zentrale Vergabestelle für . de-Domains, vorübergehend die Verwaltung. Dabei erhält der Domaininhaber die Möglichkeit: Die Domain zu einem neuen Provider zu übertragen,oder sie löschen zu lassen, falls sie nicht weiter benötigt wird. Bleibt eine Reaktion innerhalb der vorgegebenen Frist (meist 30 Tage) aus, wird die Domain in den kostenpflichtigen Domainverwaltungs-Service der DENIC überführt. Warum gelangt eine . de-Domain ins Transit-Verfahren? Es gibt mehrere Gründe, warum eine . de-Domain ins Transit-Verfahren geraten kann: Zahlungsverzug beim bisherigen Provider: Offene Rechnungen können dazu führen, dass der Provider die Verwaltung der Domain aufgibt. Provider stellt den Betrieb ein: Beispielsweise durch Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Providers. Kündigung der Domain: Dies kann entweder vom Domaininhaber oder vom Provider veranlasst worden sein. In jedem dieser Fälle informiert die DENIC den Domaininhaber schriftlich per Post über den Status der Domain. Das Schreiben enthält alle wichtigen Informationen zum weiteren Vorgehen sowie Fristen.
Wie kann eine . de-Domain im Transit-Verfahren übernommen werden? Auch während des Transit-Verfahrens bleibt die . de-Domain im Besitz des bisherigen Domaininhabers. Um sie weiterhin zu nutzen, muss die Domain innerhalb der Frist zu einem neuen Provider übertragen werden. 1. Auth-Code abrufen: Mit dem im Schreiben der DENIC enthaltenen Transit-Passwort kann sich der Domaininhaber auf der Website der DENIC anmelden. Nach dem Login wird der Auth-Code für die Domain angezeigt. 2. Neuen Provider auswählen: Der Auth-Code wird benötigt, um die Domain zu einem neuen Provider umzuziehen. Der Domaininhaber kontaktiert den gewünschten Provider und gibt diesen Code weiter, um den Übertragungsprozess zu starten. Was passiert, wenn die Frist abgelaufen ist? Wenn die Frist im DENIC-Schreiben verstrichen ist: Bleibt der Domaininhaber weiterhin Eigentümer der Domain. Die Domain wechselt jedoch in den kostenpflichtigen Domainverwaltungs-Service der DENIC. Mehr dazu erfahren Sie auf der offiziellen Webseite: Zum DENICdirekt Service CenterDie DENIC erhebt in diesem Fall eine jährliche Verwaltungsgebühr. Es werden jedoch keine weiteren Dienste wie Webhosting oder E-Mail-Services angeboten. Wie lassen sich solche Probleme vermeiden? Domaininhaber sollten sicherstellen, dass alle Rechnungen beim bisherigen Provider rechtzeitig beglichen werden. Es ist wichtig, dass die beim Provider hinterlegten Kontaktdaten stets aktuell sind, damit Benachrichtigungen die richtige Person erreichen. Domaininhaber sollten regelmäßig prüfen, ob ihre Domain rechtzeitig verlängert oder korrekt gekündigt wurde. Weitere Informationen erhalten Sie auf der offiziellen FAQ-Seite der DENIC. Wir hoffen, Ihnen konnte dieser Artikel weiterhelfen! 😊Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich gerne an den Support per Mail, Live-Chat oder Telefon. Mehr Infos und Kontaktdaten unter: www. webgo. de/support➡️ Für Verbesserungen oder Vorschläge von FAQ Themen schicken Sie uns eine Mail an faq@webgo. de