Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das seit 2025 in Kraft ist, wird das Thema zur Pflicht für viele Anbieter digitaler Services und Website-Besitezr. Doch auch jenseits gesetzlicher Anforderungen geht es um eine klare Botschaft: Digitale Teilhabe ist ein Menschenrecht - keine Option.
Was bedeutet barrierefreies und behindertengerechtes Webdesign?
Im Kontext von Webseiten fallen die Begriffe barrierefrei und behindertengerecht oft gemeinsam - mitunter sogar austauschbar. Dabei steckt hinter beiden eine ähnliche Intention: digitale Angebote so zu gestalten, dass niemand aufgrund einer Behinderung ausgeschlossen wird.
Barrierefreie Webseiten erfüllen technische und gestalterische Anforderungen, damit etwa Screenreader, Tastatursteuerung oder Textalternativen funktionieren.
Behindertengerecht meint dabei oft eine weitergehende Perspektive: die konsequente Ausrichtung auf die realen Nutzungsbedürfnisse von Menschen mit Behinderungen.
Im Rahmen des BFSG spielt diese Unterscheidung keine große Rolle, denn beide Begriffe zielen auf das Gleiche ab: die Verpflichtung, Webangebote inklusiv zu gestalten.
Digitale Barrierefreiheit – was sie für betroffene Menschen bedeutet
1. Selbstbestimmt handeln statt auf Hilfe angewiesen sein
Ob Konto verwalten, Verträge abschließen oder Informationen abrufen: Für viele Menschen mit Behinderungen ist ein digitaler Zugang oft die einzige Möglichkeit zur Teilhabe. Wenn dieser Zugang nicht barrierefrei oder behindertengerecht ist, schränkt das nicht nur den Alltag ein, es ist auch ein Verstoß gegen digitale Gleichberechtigung.
2. Zugang zu Information, Bildung und Arbeit sichern
Eine fehlende Textbeschreibung eines Buttons, ein schlecht lesbarer Kontrast oder ein Formular ohne Tastaturbedienung - all das kann für Menschen mit Behinderungen zum unüberwindbaren Hindernis werden. Eine barrierefreie Website bedeutet hier mehr als Komfort: Sie ist Voraussetzung für digitale Chancengleichheit.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Jetzt wird's verpflichtend
Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Dienstleister und Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei umzusetzen. Dazu zählen u. a.:
Onlineshops
Banken und Versicherungen
Ticket- oder Buchungsplattformen
Software- und Webanwendungen mit Kundenkontakt
Mittelständige
Webdesigner, Agenturen und Betreiber digitaler Plattformen müssen sich jetzt mit den gesetzlichen Vorgaben vertraut machen – und vor allem mit den realen Bedürfnissen von Menschen mit Einschränkungen. Eine rein technische Umsetzung reicht nicht aus: Behindertengerecht zu gestalten bedeutet, den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen.
Wer ist vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ausgeschlossen?
Kleinstunternehmen, aber auch Vereine, mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro sind von den Regelungen des BFSG ausgenommen, wenn sie reine Dienstleistungen anbieten. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Ausnahme nicht für Unternehmen gilt, die Produkte verkaufen, die unter das BFSG fallen.
Mehrwert für alle – nicht nur für Menschen mit Behinderungen
Barrierefreie Webseiten bieten weit mehr Vorteile, als viele denken:
Mehr Nutzerfreundlichkeit: Klare Navigation, verständliche Sprache und logische Struktur helfen allen – z. B. auch älteren Menschen oder mobil eingeschränkten Nutzergruppen.
Bessere Sichtbarkeit bei Google: Viele Maßnahmen zur Barrierefreiheit sind auch positive Rankingfaktoren in Suchmaschinen.
Rechtssicherheit: Wer frühzeitig barrierefrei umsetzt, beugt Konflikten, Beschwerden oder Abmahnungen vor.
Stärkere Kundenbindung: Behindertengerechte Angebote zeigen gesellschaftliche Verantwortung und fördern Vertrauen in Marke und Service.
Tipps für die Umsetzung barrierefreier und behindertengerechter Webseiten
Was du konkret umsetzen kannst:
Nutze strukturierte Überschriften (h1 bis h6) und klare Layouts
Achte auf hohe Kontraste und leserfreundliche Schriftgrößen
Stelle Alt-Texte für alle relevanten Bilder bereit
Verwendet die richtigen HTML-Elemente (z.B. <button>) und ARIA-Attribute (z.B. 'aria-expanded' für Akkordeons), um die Semantik des Buttons korrekt wiederzugeben
Sorge für eine tastaturfreundliche Navigation
Biete Untertitel für Videos und Transkripte für Podcasts
Teste deine Website mit Tools wie WAVE oder Google Lighthouse
Für Agenturen und Webdesigner
Schon bei der Konzeption solltet ihr barrierefreie Standards mitdenken. Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) bieten einen zuverlässigen Rahmen. So lassen sich Kosten und Aufwand reduzieren – und gleichzeitig bessere, nachhaltigere Websites gestalten.
Weitere Infos zu WCAG 2.1 findet Ihr hier: Web Content Accessibility Guidelines
Fazit: Barrierefreiheit ist Haltung – keine Option
Ob man es barrierefrei, behindertengerecht oder inklusiv nennt: Am Ende zählt, dass Webseiten für alle Menschen zugänglich und verständlich sind. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz mag der rechtliche Anlass sein – doch der eigentliche Grund liegt in der Verantwortung, die wir als Gestalter digitaler Räume tragen.