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328 Ergebnisse für eu

FAQ

Wie kann ein Nutzer sein E-Mail Passwort ändern?

27. Mai 2024

Auch ein Benutzer ohne webgo Kundenportalszugang hat die Möglichkeit sein E-Mail Postfach Passwort zu ändern, sollte er das bestehende kennen. Dazu muss im webgo Kundenportal unter Rechteverwaltung ein Benutzer hinzugefügt werden. Sollte das Passwort des Postfaches vergessen worden sein, muss das über das Kundenportal→ E-Mails → Postfächer geändert werden. Schritt 1Postfach ErstellungZunächst muss über das webgo Kundenportal natürlich das E-Mail Postfach und eventuell eine dazugehörige E-Mail Adresse erstellt werden. Schritt 2AnmeldungDer Benutzer mit dem Recht der Verwaltung des betroffenen Vertrags kann sich nun entsprechend einloggen. Dieser ist je nach Server unterschiedlich z. B. https: //sXXX. goserver. host oder https: //serverXX. webgo24. de (anstelle von "XXX" setzen Sie Ihre Servernummer ein). Ihre genaue Serveradresse finden Sie in Ihrem Kundenmenü unter Ihrem aktiven Vertrag.  Schritt 3Passwort ÄnderungNun kann der Nutzer zu den Einstellungen gehen, dann kann dieser beim Feld "Passwort" ein neues Passwort eintragen. Außerdem sind andere Einstellungen hier möglich, wie die Einrichtung eines Autoresponders oder E-Mail Filter Regeln. Bitte beachten Sie:  Bis das Passwort wirksam ist, können einige Minuten vergehen. Wir hoffen Ihnen konnte dieser Artikel weiterhelfen! Sollte dies nicht der Fall sein,wenden Sie sich gerne an den Support per Mail, Live-Chat oder Telefon. Mehr Infos und Kontaktdaten unter: www. webgo. de/supportFür Verbesserungen oder Vorschläge von FAQ Themen schicken Sie uns eine Mail an faq@webgo. de
FAQ

Mixed Content-Warnung - "Die Website ist nicht uneingeschränkt sicher" so beheben Sie diesen Fehler

24. Mai 2024

Diese oder eine ähnliche Warnung (je nach verwendetem Browser: "Die Website ist nicht uneingeschränkt sicher" (Chrome) oder "Teile dieser Webseite sind nicht sicher" (Firefox) erhalten Sie, wenn Sie ein SSL Zertifikat für die Website generiert haben (Wie erstelle ich ein "Let's Encrypt-Zertifikat" im webgo Webspace-Admin? ) und Ihre mit WordPress erstellte Website, von HTTP auf HTTPS umgestellt haben . Die Hauptseite ist zwar nun auf HTTPS migriert worden, aber häufig werden Links (noch mit HTTP) einfach übernommen, sodass eine derartige "Mixed Content-Warnung" erscheint. Wie entsteht dieser Fehler? Plugins könnten dafür verantwortlich sein, da oft der vollständige Link z. B. http: //deinewebsite. de/impressum verwendet wird. Content auf der Seite wie Bilder, Videos, Audioinhalte welche noch die "alte" http URL besitzenAlte HTTP Verknüpfung(en) zu externen Skripten, iFrames und oder StylesheetsMöglichkeiten den Mixed Content-Fehler zu beheben: Um diesen Fehler Mixed Content-Fehler zu beheben, können Sie externe Tools nutzen wie z. B. die Webseite https: //www. missingpadlock. com/ oder auch per WordPress Plugin "Really Simple SSL". Auch ohne diese "Tools", sind nur 3 Schritte nötig. Gehen Sie dazu wie folgt vor: Schritt 1: Grundsätzlich auf die erzeugte Fehlermeldung achten. Diese steht in der Konsole. Anleitung für Firefox: oben rechts auf das "Burgermenü" klicken → auf "Web-Entwickler" gehen → "Web-Konsole" anklicken. Anleitung für Chrome: "STRG" + "Umschalttaste" + "I" oder auch über das Menü → "Weitere Tools" → "Entwicklertools"In der Konsole werden dann genau die Dateien angegeben, die diesen Fehler verursachen. Sollten es mehrere Warnungen sein, macht es Sinn sich eine Liste anzulegen und diese Stück für Stück abzuarbeiten. Schritt 2: Nun muss geprüft werden, ob die Inhalte auch über HTTPS geladen werden können. Dazu einfach den Link in den Browser einfügen und aus dem "http", ein "https" machen. Sollte der Inhalt ordnungsgemäß geladen werden, muss dann nur noch dieser Link auf der Website gefunden und ersetzt werden. Schritt 3: Sobald Sie alle betroffenen Links bzw. Inhalte von "http" in "https" geändert haben, empfehlen wir Ihnen noch einmal die Seite aufzurufen und zu prüfen ob die "Mixed Content-Warnung" noch immer erscheint oder gelöst wurde. Sollte die Warnung noch immer erscheinen, wurden Inhalte übersehen oder nicht überall auf "https" geändert. Wenn alles ordnungsgemäß geändert und angepasst wurde, erscheint im Browser Links neben der Adresse ein (graues) Schloss (Firefox & Chrome). Fertig! Der Mixed Content Fehler wurde erfolgreich behoben!  Wir hoffen Ihnen konnte dieser Artikel weiterhelfen! Sollte dies nicht der Fall seinwenden Sie sich gerne an den Support per Mail, Live-Chat oder Telefon. Mehr Infos und Kontaktdaten unter:  www. webgo. de/support
FAQ

Wie richte ich einen Cronjob Light ein?

24. Mai 2024

Wir bieten Ihnen neben dem regulären Cronjob eine weitere Möglichkeit, Ihre Scripte und Programme zu verwalten. Der "Cronjob Light" ist eine reduzierte und vereinfachte Version des Cronjobs. Sie können Aufgaben dabei maximal im Stundentakt abrufen (statt minütlich). Die Bedienung ist einfach und verständlich und damit besser für Einsteiger geeignet. Die Besonderheit des Cronjob Light ist, dass Sie Ihre Aufgaben und Skripte an Bedingungen knüpfen können. Beispielsweise können Sie festlegen, dass ein Cronjob nur starten soll, wenn der erste Tag im Monat ein Montag ist. Ist der erste Tag des Monats ein Tag von Dienstag – Sonntag, würde dieser Cronjob nicht gestartet werden. Um einen Cronjob Light einzurichten, gehen Sie bitte wie folgt vor: Webgo Kundenportal öffnenLoggen Sie sich dazu auf https: //login. webgo. de ein und wählen Sie den Vertrag aus, für welchen Sie Einstellungen vornehmen möchten. Klicken Sie nun in der Vertragsübersicht auf den Button "Cronjobs". Ein neues Fenster öffnet sich und Sie sind dann in der "Cronjobsübersicht". Cronjob Light anlegenKlicken Sie links im Menü auf "Vertragsübersicht" → "Cronjobs“. Wenn Sie noch keinen Cronjob angelegt haben, sehen Sie folgende Meldung:
Klicken Sie auf Cronjob- light Hinzufügen. Sie sehen nun folgende Eingabefelder:
SchlüsselwortHier können Sie angeben, wie häufig der Cronjob Light ausgeführt werden soll. Sie haben die Wahl zwischen monatlich, wöchentlich, täglich und stündlich. E-MailSie können sich nach jeder Ausführung des Cronjobs per E-Mail benachrichtigen lassen. Setzten Sie bei "E-Mail" ein Haken, wenn Sie diese Benachrichtigungen erhalten möchten. Cronjob aktivIn der Cronjobsübersicht können Sie den Cronjob jederzeit aktivieren oder deaktivieren. Dazu müssen Sie nur bei „Aktion“ auf das Rädchen klicken. Hier können Sie den Cronjob Light jederzeit aktivieren und deaktivieren. Vorgang abschließenBestätigen Sie die Erstellung des Cronjobs mit einem Klick auf "Speichern". Der Cronjob Light ist damit fertig eingerichtet. Wir hoffen Ihnen konnte dieser Artikel weiterhelfen! Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich gerne an den Support per Mail, Live-Chat oder Telefon. Mehr Infos und Kontaktdaten unter: www. webgo. de/supportFür Verbesserungen oder Vorschläge von FAQ Themen schicken Sie uns eine Mail an faq@webgo. de