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126 Ergebnisse für e-mail

FAQ

Wie lösche ich meine Mails aus dem Webmailer Horde?

24. Mai 2024

Im Webmailer Horde kann es passieren, wenn Sie versuchen Mails zu löschen, dass diese nicht gelöscht, sondern lediglich durchgestrichen werden. Dies ist eine Sicherheitsmaßnahme, da gelöschte Mails sonst unwiederbringlich gelöscht werden würden. Dies kann man allerdings auch deaktivieren.  Gehen Sie auf das Zahnrad oben in der Mitte, anschließend auf "Benutzereinstellungen" und "Webmail".
Anschließend gehen Sie auf "Nachrichten löschen und verschieben" unter dem Punkt "Nachricht".
Nun müssen Sie bei "Gelöschte Nachrichten in den Papierkorb verschieben anstatt sie im aktuellen Ordner als gelöscht zu markieren? " einen Haken setzen und auf "Speichern" gehen. Danach öffnet sich ein neues Feld, wo Sie den "Papierkorb"-Ordner definieren können. Dieser sollte entweder trash oder Papierkorb lauten. Bei "Wie oft soll der Papierkorb geleert werden" können Sie definieren, ob der Papierkorb automatisiert nie, jährlich, monatlich, wöchentlich, täglich oder bei jeder Anmeldung geleert werden soll.
Alternativ können Sie die Mails auch löschen, ohne diese Einstellung zu treffen, dies würde jedoch erfordern, dass Sie dies immer manuell machen müssen. Markieren Sie dafür alle Mails links, die gelöscht werden sollen, und gehen auf "Sonstige" und "Endgültig löschen". Dann werden die E-Mails sofort unwiderruflich gelöscht.
Wir hoffen Ihnen konnte dieser Artikel weiterhelfen! Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich gerne an den Support per Mail, Live-Chat oder Telefon. Mehr Infos und Kontaktdaten unter: www. webgo. de/supportFür Verbesserungen oder Vorschläge von FAQ Themen schicken Sie uns eine Mail an faq@webgo. de 
FAQ

Meine Domain befindet sich im Transit-Verfahren. Was kann ich tun?

24. Mai 2024

Was ist das Transit-Verfahren? Wenn sich eine Domain im "Transit-Verfahren" befindet, bedeutet dies, dass die Domain nicht länger durch den bisherigen Provider gehostet wird. Die Domain kann dann zu einem neuen Provider übernommen oder gelöscht werden. Reagiert der Domaininhaber nicht innerhalb einer vorgegeben Frist (in der Regel ein Monat), wird die Domain kostenpflichtig in der Veranstaltungsservice der DENIC übernommen. Wenn eine Domain unerwartet ins Transit-Verfahren wechselt, kann das mehrere Gründe haben. Beispielsweise hat der Domaininhaber seine letzten Rechnungen nicht bezahlt, was den Provider dazu veranlassen kann, die Domain aufzugeben. Es kann auch sein, dass der bisherige Provider insolvent ist und alle bei ihm gehosteten Domain aufgeben muss. Die genauen Gründe müssen Sie beim Provider erfragen. Wenn Ihre Domain ins Transit-Verfahren wechselt, werden Sie als Domaininhaber automatisch per Post durch die DENIC benachrichtigt. Ein typischer Brief der DENIC sieht folgendermaßen aus:
Wie behalte ich meine Domain? Wenn Ihre Domain im Transit-Verfahren ist, gehört Sie nach wie vor Ihnen. Die Domain ist in diesem Moment allerdings bereits in die Verwaltung der DENIC gewechselt. Ihr bisheriger Provider hat keinen Einfluss mehr auf Ihre Domain. Um Ihre Domain zu behalten, müssen Sie aktiv werden: Innerhalb der in der Benachrichtigung durch die DENIC genannten Frist können Sie Ihre Domain kostenlos in die Verwaltung eines neuen (oder sofern es möglich ist, auch Ihres alten) Providers übergeben. Dazu benötigen Sie den sogenannten "Auth-Code". Mit dem Auth-Code können Sie gegenüber dem Provider belegen, dass Sie der Domaininhaber sind und berechtigt sind, die Domain zu diesem Provider umzuziehen. Den Auth-Code für Ihre Domain erfahren Sie von der DENIC. Sie sollten in Ihrem Benachritigungsschreiben von der DENIC ein Transit-Passwort erhalten haben (siehe Brief), mit welchem Sie sich auf der Webseite der DENIC einloggen können. Dort finden Sie den Auth-Code. Was passiert, wenn die Frist abläuft? Selbst nachdem die Frist aus dem Benachrichtigungsschreiben abgelaufen ist, sind Sie noch der Domaininhaber. Allerdings wechselt die Domain nun in den kostenpflichtigen Domainverwaltungs-Service der DENIC und die Verwaltung der Domain wird Ihnen von der DENIC in Rechnung gestellt. Die DENIC übernimmt dabei lediglich die Verwaltung des Domain-Namens und stellt keine zusätzlichen Dienste wie E-Mail-Adressen oder Webspace zur Verfügung. Wir hoffen Ihnen konnte dieser Artikel weiterhelfen! Sollte dies nicht der Fall sein,wenden Sie sich gerne an den Support per Mail, Live-Chat oder Telefon. Mehr Infos und Kontaktdaten unter: www. webgo. de/supportFür Verbesserungen oder Vorschläge von FAQ Themen schicken Sie uns eine Mail an faq@webgo. de
FAQ

Wie teile ich meinen technischen Zugang mit externen Dienstleistern?

28. Mai 2024

Aus unterschiedlichsten Gründen möchte man seine Zugangsdaten mit externen Dienstleistern oder Personen teilen. Sie können natürlich auch einfach die Zugangsdaten zum Kundenportal teilen, unautorisierte Bestellungen oder Accountänderungen wären dann aber möglich, in vielen Fällen auch nicht zurückstellbar und definitiv nicht zu empfehlen! Wir zeigen Ihnen zwei geeignetere Möglichkeiten: Möglichkeit 1 - Rechte verteilen im webgo KundenportalInnerhalb Ihres betroffenen Vertrags im webgo Kundenportal finden Sie links die Spalte "Vertragsberechtigungen". Sie können lediglich den Zugang zum betroffenen webgo Vertrag an einen externen Dienstleister weitergeben. Mit diesem kann man dann alle Domains komplett technisch administrieren, hat aber keinerlei Möglichkeit, sich bei Ihrem Kundenportal einzuloggen um u. a. Bestellungen oder Kündigungen zu tätigen. Möglichkeit 2 - Zusatz FTP Benutzer und DatenbankbenutzerDiese Möglichkeit ist restriktiver und erlaubt den Dienstleister lediglich die Verwaltung eines FTP Verzeichnisses sowie Datenbankbenutzers und keinerlei E-Mail, SSL oder weitere Konfigurationsmöglichkeiten. Bei den meisten Verträgen können Sie im webgo Kundenportal zusätzliche FTP Benutzer erstellen, welche dann lediglich Zugriff auf das eine bestimmte Verzeichnis erlaubt. Sollte Ihr Vertrag das nicht anbieten, müssten Sie Möglichkeit 1 nutzen oder ein Paketupgrade durchführen. Mit einem FTP Klienten (FileZilla / WinSCP) ist dann eine Verbindung mit dem Servernamen, sowie dem Benutzernamen webXXXfY und dem Passwort, welches Sie eintragen, möglich. In der Spalte Domains im webgo-Kundenportal, innerhalb Ihres betroffenen Vertrags, sollte dieses Verzeichnis dann auch für die Domain angegeben sein, sodass diese Verbindung automatisch besteht. Im webgo Kundenportal, innerhalb Ihres betroffenen Vertrags, bei Datenbanken, können Sie einen Datenbankbenutzer erstellen. Dann geben Sie den Link zu phpmyadmin weiter, dieser wird Ihnen links unter Übersicht -> Datenbanken angezeigt, sowie den Benutzernamen webXXX_Y und das Passwort weiter, welches Sie eingetragen haben, dann ist ein Login lediglich auf den einen Datenbankbenutzer möglich. Geben Sie nicht den Hauptbenutzer webXXX weiter, denn dieser hat Zugriff auf alle Datenbanken. Wir hoffen Ihnen konnte dieser Artikel weiterhelfen! Sollte dies nicht der Fall sein,wenden Sie sich gerne an den Support per Mail, Live-Chat oder Telefon. Mehr Infos und Kontaktdaten unter: www. webgo. de/supportFür Verbesserungen oder Vorschläge von FAQ Themen schicken Sie uns eine Mail an faq@webgo. de