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29. Jan 2014 Marcel El-Ghori 3 Min. Lesezeit

Neue Regelung – Domaininhaber Verifizierung bei allen gTLDs

Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), welche für die Vergabe und Koordination von einmaligen Namen und Adressen im Internet zuständig ist, startete am 13. Januar 2014 eine neue Regelung zur Prüfung der Domaininhaber Daten. Nach jeder Registrierung oder Domainumzug, Inhaberdaten-Änderung und E-Mail Adress-Änderung, erhält hierbei der sogenannte Owner-C (Inhaber einer Domain) eine E-Mail mit einem Link auf den dieser klicken soll und gelangt somit auf neue Internetseite auf der man die Inhaberdaten der Domain erkennen kann (siehe Screenshot). Nun soll der Inhaber der Domain die Richtigkeit überprüfen und dies mit einem Klick auf den Button „Kontaktdaten bestätigen“ absegnen.

Auf dieser Seite wird Ihnen ein Datum zur Deaktivierung der Domain angezeigt. Sollten Sie bis dahin die Kontaktdaten nicht bestätigt haben wird die Domain an diesem Tag deaktiviert. Bitte beachten Sie: Die Domain wird nicht gelöscht, sondern „nur“ deaktiviert. Sie können auch nach der Deaktivierung noch auf den Link in der E-Mail klicken und den Kontakt bestätigen. Kurz darauf ist Ihre Domain wieder erreichbar.

Weiterhin erhält der Admin-C (Der Verwalter der Domain und meist der gleiche Ansprechpartner wie der Owner-C) einer solchen Domain einmal im Jahr eine weitere E-Mail in der er bestätigen soll, dass die Inhaber Daten auch weiterhin korrekt und aktuell sind. Hierbei braucht der Admin-C nichts weiteres unternehmen, wenn sich nichts verändert hat und alles weiterhin korrekt ist. Im Falle einer Änderung können Sie sich gerne an uns wenden und wir aktualisieren Ihnen diese Daten. Ändern Sie hierfür bitte einfach Ihre Stammdaten über das WebGo24 Kundenmenü: Die Stammdaten im Kundenmenü ändern.

Diese beiden Regelungen gelten nur für sogenannte generische Top-Level-Domains (gTLD). Das heißt, Domains die keine Länder-Domains wie zum Beispiel .de, .at, .ch oder it. sind. Sollten Sie also Inhaber von einer .com, .net, .org,… sein, werden Sie diese Aufforderungen in Zukunft erhalten.

Auf dieser Seite wird Ihnen ein Datum zur Deaktivierung der Domain angezeigt. Sollten Sie bis dahin die Kontaktdaten nicht bestätigt haben wird die Domain an diesem Tag deaktiviert. Bitte beachten Sie: Die Domain wird nicht gelöscht, sondern „nur“ deaktiviert. Sie können auch nach der Deaktivierung noch auf den Link in der E-Mail klicken und den Kontakt bestätigen. Kurz darauf ist Ihre Domain wieder erreichbar.

Weiterhin erhält der Admin-C (Der Verwalter der Domain und meist der gleiche Ansprechpartner wie der Owner-C) einer solchen Domain einmal im Jahr eine weitere E-Mail in der er bestätigen soll, dass die Inhaber Daten auch weiterhin korrekt und aktuell sind. Hierbei braucht der Admin-C nichts weiteres unternehmen, wenn sich nichts verändert hat und alles weiterhin korrekt ist. Im Falle einer Änderung können Sie sich gerne an uns wenden und wir aktualisieren Ihnen diese Daten. Ändern Sie hierfür bitte einfach Ihre Stammdaten über das WebGo24 Kundenmenü: Die Stammdaten im Kundenmenü ändern.

Diese beiden Regelungen gelten nur für sogenannte generische Top-Level-Domains (gTLD). Das heißt, Domains die keine Länder-Domains wie zum Beispiel .de, .at, .ch oder it. sind. Sollten Sie also Inhaber von einer .com, .net, .org,… sein, werden Sie diese Aufforderungen in Zukunft erhalten.

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Marcel Nabil Al-Sultan El-Ghori ist Head of Marketing bei der webgo GmbH.

Marcel El-Ghori

Head of Marketing