Die wichtigsten Änderungen zum Mehrwertsteuer-Digitalpaket der EU
Änderungen im Versandhandel
Änderungen bei Erbringung sonstiger Leistungen i.S.d. § 3a UStG (z.B. elektronische Dienstleistungen)
Durch Änderungen im § 3c des UStG verlagert sich die Besteuerung bei Privatpersonen aus dem EU-Ausland auf das Bestimmungsland!
Hierbei gibt es natürlich auch Ausnahmeregelungen (One-Stop-Shop – OSS) bei kleinen und mittleren Umsätzen.
Dies gilt in diesen Fällen (Lieferungen & sonstige Leistungen) erst ab einer Umsatzschwelle von 10.000 €. Der Gesamtbetrag der Umsätze (netto) durch Privatpersonen das im laufenden und vorherigen Kalenderjahr, diese Summe nicht überschreiten. Weitere Leistungen i.S.d. §§ 3a Abs. 3, 5, 6 bzw. 3 b, e UStG (z.B. Vermietungsleistungen) unterliegen jedoch ab dem ersten Euro dem Bestimmungslandprinzip. Für die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung muss sich jedoch registriert werden. Die Registrierung, oder auch die Abmeldung von dieser Sonderregelung, ist z.B. über das BZStOnline-Portal möglich.
Wie setzt webgo die Änderung der neuen umsatzsteuerlichen Vorgaben um?
Bei uns wird dies bei der Rechnungsstellung automatisch berücksichtigt, sodass zukünftig alle Rechnungen entsprechend dieser Regelung angepasst werden. Eine Übersicht der Steuersätze für das EU-Ausland findet Ihr bei uns im Footer, als auch in den Infoboxen unterhalb unserer Tariftabelle.
Hilfreiche Links zu diesem Thema:
Bitte beachtet, dass es sich hierbei lediglich um eine Information nach bestem Wissen und Gewissen handelt. Es kann keine Garantie für Vollständigkeit und/oder Rechtssicherheit übernommen werden. Solltet Ihr Fragen zum Verfahren haben oder Euch unsicher sein, wendet Euch bitte direkt an Euer zuständiges Finanzamt, Eure Steuerberatung oder auch direkt an das Bundeszentralamt für Steuern.