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417 Ergebnisse für webgo

FAQ

Wie ändere ich das Passwort zu meinem Postfach?

27. Mai 2024

E-Mail-Verwaltung öffnenLoggen Sie sich zunächst in das Webgo Kundenportal ein und klicken Sie auf Ihren betroffenen Vertrag unten links. Postfächer anzeigenWählen Sie auf der linken Seite unter "E-Mails" den Punkt "Emailadressen" aus. Sie sehen nun eine Auflistung aller Emailadressen. Der Name der jeweiligen Emailadresse ist zugleich der Benutzername, mit dem Sie sich zum Mailserver einloggen, um beispielsweise mit einem externen E-Mail-Programm wie Thunderbird E-Mails abzurufen. Postfach-PasswortKlicken Sie, um das Passwort zu verändern, auf das kleine Stiftsymbol rechts, neben dem betroffenen Postfach. Das Passwort für Ihr Postfach lässt sich nicht direkt anzeigen, es ist aus Sicherheitsgründen nicht als Klartext gespeichert. Sie können jedoch, falls Sie das Passwort für Ihr Postfach vergessen haben sollten, hier ein neues erstellen. Wählen Sie hierzu das kleine Stiftsymbol in der Zeile des entsprechenden Postfachs, um das Postfach zu bearbeiten. Unter "Passwort" können Sie ein neues Passwort eingeben. Bestätigen Sie die Eingabe durch einen Klick auf "ändern", um das neue Passwort zu aktivieren. Wir hoffen Ihnen konnte dieser Artikel weiterhelfen! Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich gerne an den Support per Mail, Live-Chat oder Telefon. Mehr Infos und Kontaktdaten unter: www. webgo. de/supportFür Verbesserungen oder Vorschläge von FAQ Themen schicken Sie uns eine Mail an faq@webgo. de
FAQ

Welche Informationspflichten habe ich denn für meine Webseite? Welche Angaben muss ich machen?

23. Mai 2024

Es hängt ganz davon ab, was Sie auf der Webseite anbieten, wie Sie es anbieten und ob Ihr Dienst „geschäftsmäßig“ ist. „Geschäftsmäßig“ kann ein Dienst auch sein, ohne das der Dienst gewerblich ist. Somit könnten auch private, unkommerzielle Webseiten zur Angabe eines Impressums verpflichtet sein. Tipp: Prüfen Sie wie Ihre Konkurrenten dieser Informationspflicht nachkommen und konsultieren Sie im Zweifel einen Anwalt!  Vorgeschlagener Inhalt zur Informationspflicht (ohne Gewähr) Nutzungsbedingungen od. Geschäftsbedingungen (AGB): Hier geben Sie die Regeln vor, die für die Nutzung Ihres Angebotes gelten. Was ist gestattet, was nicht. Hier wäre z. B. das Thema Markenrecht und Bildernutzung passend, Zahlungsfristen, Lieferfrist, etc. Widerrufsbelehrung – Diese darf in den AGBs enthalten sein, MUSS aber zwingend verlinkt (direkt auf die entsprechende Passage) und eindeutig erkennbar sein. Auf die Widerrufsbelehrug MUSS ebenso in jedem Bestellvorgang klar hingewiesen werden. Eine sichere Lösung ist daher, die Widerrufsbelehrung separat aufzuführen und eindeutig erkennbar zu verlinken und zu bezeichnen. Rückgaberecht – Hier legen Sie fest, welche Bedingungen für Rücknahme und Rückerstattung etc. gelten. Datenschutzbestimmungen – Hier müssen Sie angeben, ob und in welcher Form die Daten der Website Besucher verwendet werden. Darin enthalten sein muss: Bei Verwendung von Social Media Kanälen, ein Eintrag mit Informationen des jeweiligen Unternehmens. Verwendung von Tracking Tools (z. B. eTracker, Piwik etc. )Google AdSenseWeitergabe von DatenAffiliate AnbieterLogfilesKontaktformulareNewsletterEinsatz und Verwendungszweck von CookiesHinweise zur Auskunftspflicht, sowie zur Löschung und Sperrung der DatenGewinnspiele und Nutzung der Datenweitere Infos zum Thema Datenschutz: https: //www. datenschutz-grundverordnung. eu/Versand- und Lieferbedingungen – Wohin liefern Sie, welche Waren versenden Sie, welche Versandoptionen bieten Sie an, mit welchen Versanddienstleistern wird die Ware versendet, wie ist der Rückversand geregelt etc. . Zahlungsbedingungen – Welche Fristen bestehen, welche Zahlungsmöglichkeiten, welche Zahlungswege etc. . Im webgo Homepage-Baukasten sind in Verbindung mit einem shopfähigen Paket entsprechende Einstellungen möglich. Eine Datenschutzseite, sowie eine Cookie Hinweis ist auch ohne Shopfunktion möglich. Gehen Sie dazu über "Einstellungen" auf "Datenschutzeinstellungen". (Hinweis: Dies stellt keine Rechtsberatung dar! Wir übernehmen keine Garantie für die Vollständigkeit der Angaben. Dies sind lediglich Hinweise nach bestem Wissen und Gewissen. Konsultieren Sie im Zweifel immer einen Anwalt! )Wir hoffen Ihnen konnte dieser Artikel weiterhelfen! Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich gerne an den Support per Mail, Live-Chat oder Telefon. Mehr Infos und Kontaktdaten unter: www. webgo. de/supportFür Verbesserungen oder Vorschläge von FAQ Themen schicken Sie uns eine Mail an faq@webgo. de
FAQ

Ich habe einen eigenen HTML Code, wo füge ich den ein?

23. Mai 2024

Ihren eigenen HTML-Code können Sie auf unterschiedliche Art und Weise in Ihren webgo Homepage Baukasten integrieren. Entweder Sie nutzen das "HTML"-Widget. Dazu müssen Sie im Menü auf „Elemente“ gehen. Suchen Sie dort das Symbol "</>" oder geben Sie „HTML“ einfach in der Suchleiste oben ein und platzieren Sie es per Drag&Drop dorthin, wo Sie möchten. Kopieren Sie Ihren Code in dieses Widget rein und fertig! Hinweis: Wenn Sie das HTML Widget in den Footer oder Header setzen, dann erscheint der Code auf allen Seiten Ihrer Homepage. Oder Sie nutzen den Entwicklermodus in Ihrem Baukasten. Dieser steht Ihnen ab dem "Profi"-Paket zur Verfügung. Entweder Sie klicken dazu oben in der Menüleiste auf das "</>"-Symbol oder Sie nutzen die Tastenkombination "STRG+ALT+C" im BaukastenUm den HTML Code nur auf einer Seite im Header anzeigen zu lassen, müssen Sie auf „Seiten“ klicken. Dort auf das kleine Rädchen klicken und „SEO“ auswählen. Wählen Sie oben in der Leiste „Header-HTML“ aus und setzen dort Ihren Code ein (siehe Screenshot). Nun wird der HTML Code nur für diese eine Seite im Header angezeigt!
Wir hoffen Ihnen konnte dieser Artikel weiterhelfen!  Sollte dies nicht der Fall sein wenden Sie sich gerne an den Support per Mail, Live-Chat oder Telefon. Mehr Infos und Kontaktdaten unter:  www. webgo. de/supportFür Verbesserungen oder Vorschläge von FAQ Themen schicken, Sie uns eine Mail an faq@webgo. de