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24. Jul 2017 Marcel El-Ghori 3 Min. Lesezeit

Rechtliche Aspekte einer Website

Website erstellen – beachten Sie die rechtlichen Angaben! Die Website-Erstellung ist dank Homepage-Baukasten-Systemen oder intuitiv aufgebauten CMS wie WordPress heutzutage relativ einfach. Viele vergessen dabei aber einen sehr wichtigen Aspekt: die rechtlichen Angaben an eine Website. Und das betrifft nicht nur Unternehmensseiten. Wir stellen daher im heutigen Beitrag die wichtigsten rechtlichen Angaben vor und zeigen, was dabei jeweils beachtet werden muss. Der Beitrag beschränkt sich jedoch auf private Seiten und Unternehmensseiten (Unternehmensleistungsseiten), da die rechtlichen Anforderungen bei Online-Shops noch weit komplexer sind.

Rechtsverletzungen beim Domainnamen vermeiden

Viele meinen, dass es keine Probleme mit dem Domainnamen gibt, solange er noch nicht vergeben ist. Doch selbst, wenn dieser Fall gegeben ist, gibt es noch zahlreiche Fallstricke. Man darf mit dem Domainnamen nicht die Rechte einer anderen Firma oder einer Person verletzten. Es muss also darauf geachtet werden, dass die Domain keine der folgenden Inhalte enthält:

  • Firmenamen

  • bürgerliche Namen

  • geschützte Pseudonyme

  • geschützte Berufsbezeichnungen

  • Markennamen

Nutzungsrechte für Bilder, Videos, Texte und andere Webseiteninhalte

Das Internet liefert nicht nur die Möglichkeit, sich selbst zu präsentieren, es bietet natürlich auch eine Menge „Material“, das perfekt zu Eurem Angebot, Eurem Services oder Eurem Interessengebiet passt. Warum also nicht die passenden Bilder oder Texte der fremden Seite auch für die eigene verwenden?

Weil jedes Werk (ein Bild, ein Text, ein Slogan usw.) dem Urheberrecht unterliegt und der Rechteinhaber der Verwendung auf der jeweiligen Seite zustimmen muss. Das gilt übrigens auch für Bereiche wie das Layout. Daher gilt immer: beim Rechteinhaber des Bildes, Videos usw. nachfragen und eine entsprechende Kennzeichnung dieser Elemente durchführen.

Viele greifen aufgrund des Urheberrechts auf Stockphoto-Portale zurück. Doch auch hier gibt es Anforderungen an die Quellenangabe. Hier gilt es diese Regelungen auf der Plattform genau durchzulesen und die Quellenangabe gemäß dieser Angaben umzusetzen.

Impressum – teilweise auch für private Seiten ein Muss

Laut Telemediengesetz ist ein Impressum immer dann erforderlich, wenn die Website eine geschäftsmäßige Nutzung darstellt bzw. wenn sie gegen Entgelt etwas anbietet (Details unter TMG, §5). Das betrifft jedoch nicht nur rein gewerbliche Anbieter. Ist auf einer privaten Seite Werbung platziert, so fällt das ebenfalls unter eine gewerbliche Nutzung und somit unter die Impressum-Pflicht.

Folgende Inhalte müssen bei beiden Seiten – sowohl rein gewerblichen als auch privaten Seiten – enthalten sein:

  • kompletter Name des Betreibers

  • Adresse des Betreibers

  • Kontaktdaten (Telefon oder Mail)

Als Unternehmer muss man zusätzlich folgende Inhalte im Impressum (jeweils abhängig vom Unternehmen) angeben:

  • Registernummer und Registergericht

  • zuständige Aufsichtsbehörde

  • Rechtsform und Vertreter

  • Umsatzsteueridentifikationsnummer

  • Angaben bzgl. berufsrechtlicher Vorschriften

Es gibt im Netz zahlreiche kostenlose Impressum-Generatoren, die eine rechtssichere Formulierung erleichtern.

Datenschutzerklärung – rechtssicher bei personenbezogenen Daten

Jede Speicherung personenbezogener Daten ist an die Angabe einer Datenschutzerklärung gebunden. Der Nutzer muss auf die Art der Speicherung, die Verwendung der Daten sowie sein Recht auf Widerspruch hingewiesen werden.

Unter die Speicherung personenbezogener Daten fallen:

  • Speicherung von IP-Adressen

  • Werbenetzerke wie GoogleAdsense

  • Plugins diverser Plattformen, z.B. Facebook, Instagram, Google+

  • Nutzerdaten aus Kontaktformularen, Newsletter-Anmeldungen und sonstigen Nutzerregistrierungen

  • Hinweis auf Recht zu Widerspruch, Sperrung, Löschung

  • Analysetools, z.B. Google Analytics oder Piwik

Es gibt auch für die Datenschutzerklärungen kostenlose Online-Generatoren, allerdings sollte man hier natürlich ganz genau darauf achten, welche der oben genannten Speicherungen stattfinden und die Erklärung individuell anpassen.

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Marcel Nabil Al-Sultan El-Ghori ist Head of Marketing bei der webgo GmbH.

Marcel El-Ghori

Head of Marketing