Mehrheit im Bundestag für die Vorratsdatenspeicherung
404 Abgeordnete dafür, 148 Abgeordnete dagegen und 7 Enthaltungen – das ist die Bilanz der Abstimmung zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) vom 16. Oktober. Die Speicherung soll dabei helfen, terroristische Straftaten und weitere schwere Verbrechen aufzuklären bzw. zu verhindern.
Im Gegensatz zu 2010, als sich Deutschland noch beharrlich gegen die Datenspeicherung aussprach und das neue europäische Gesetz zu Regelung der Telekommunikationsüberwachung sogar als verfassungswidrig erklärt wurde, scheint es nun ein deutliches Umdenken zu geben. Allerdings gibt es im Vergleich zum früheren Gesetz Unterschiede beim Umfang der Datenspeicherung, bei der Aufbewahrungsdauer und dem Datenzugriff.
Das neue Gesetz sieht die Datenspeicherung für bis zu maximal 10 Wochen vor. In Bezug auf die Internetnutzung bedeutet das eine 10-wöchige Speicherung der IP-Adresse. Ein Zugriff auf die Dateninhalte ist nur dann möglich, wenn es sich um schwere Straftaten handelt und eine richterliche Zustimmung vorliegt.
Das neue Gesetz: Auswirkungen auf den Datenschutz in deutschen Rechenzentren
Auch wenn die Vorratsdatenspeicherung entsprechend des neuen Gesetzes erlaubt ist, können Sie sich mit einem deutschen Rechenzentrum wie unserem in Frankfurt am Main auf einen hohen Datenschutzstandard verlassen. Die Speicherfrist von 10 Wochen ist im Vergleich zu vielen anderen Ländern in der EU deutlich geringer. In Frankreich werden die Daten z.B. 12 Monate gespeichert. Direkt nach dem Ablaufen der Frist werden die Daten gelöscht.
Außerdem gibt es sehr strenge Regelungen dazu, wann ein Zugriff auf die Dateninhalte erfolgen darf: Nur bei schwersten Straftaten und auch dann ist es immer eine Einzelfallentscheidung.